Vertragsarzt ist weder Amtsträger noch Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen

3 Dez 12
Die Fachliteratur hat bis zur Veröffentlichung der Entscheidung vielseitig diskutiert, inwieweit Ärzte sich der Bestechlichkeit strafbar machen können. Ein niedergelassener Vertragsarzt handelt bei der Verordnung von Arzneimitteln weder als Amtsträger noch ...