Im Newsletter der Kanzlei geht es diesen Monat um Honorarregresse. Diese sind für Leistungserbringer ein großes Ärgernis. Die Folgen sind zum Teil existenzbedrohend und nicht selten erlebe ich, dass die Angst in diesen Verfahren immens ist, auch wenn der Regress am Ende abgewendet werden kann.

Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne darstellen, wie Sie sich in solchen Fällen verhalten sollten und welche Möglichkeiten es gibt.

  • Was muss ich tun, wenn ich von der Prüfungsstelle die Mitteilung erhalte, das gegen mich ein Prüfverfahren zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeleitet wurde?
  • Welche Möglichkeiten habe ich, mich zu verteidigen?
  • Wie müssen Praxisbesonderheiten dargestellt werden?
  • Wann sind die Regresse zu bezahlen?
  • Führt bereits die erste Überschreitung zum Regress?
  • Was gilt bei Plausibilitätsprüfungen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, das eigene Abrechnungsverhalten zu überprüfen?

Speziell zum letzten Punkt, erarbeiten wir gerade ein neues Angebot. Ich bin mit weiteren Partnern dabei, eine Potenzialanalyse, zunächst für Hausarztpraxen zu entwickeln. Damit lässt sich feststellen, welche Vorsorgeleistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt, von Ihnen aktiv angeboten und abgerechnet werden.

Erste Statistiken belegen, dass hier ein enorm hohes Potenzial von durchschnittlich einem zusätzlichen Quartalsumsatz in den Praxen schlummert. Dies ist nicht nur unter Honorargesichtspunkten interessant, sondern führt auch dazu, dass Sie eine bessere Gesundheitsvorsorge für Ihre Patienten erreichen.

Ein weiterer Aspekt der Analyse ist, dass eine Reihe von statistischen Daten (Patientenverteilung im Quartal, Häufigkeit der Besuche, Quoten bestimmter Altersstrukturen, Abrechnung einzelner Leistungen) ermittelt werden können, die die meisten Praxissoftwareprogramme nicht bieten. Zudem werden auch die Prüfzeiten angegeben.

Wir befinden uns derzeit in einer Feldstudie und werden in den nächsten Monaten diese Analysen anbieten können. Bei Interesse sprechen Sie mich bitte an.

Die nächste Ausgabe der „Sprechstunde Medizinrecht“ im März bringt Neuigkeiten in der ärztlichen Werbung. Da sind naturgemäß wieder eine Reihe von Themen auch für Zahnärzte dabei.

Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht
Leipzig