Lange war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet worden. Vorab bekannt gewordene Stellungnahmen deuteten das Ergebnis bereits an. Heute, am 19.05.2009 hat der EuGH nun entschieden, dass die bisherige Regelung im deutschen Apothekengesetz, wonach der Apotheker nur in „seiner“ Apotheke tätig werden darf, rechtmäßig ist und nicht gegen europäisches Recht verstößt.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Apothekenkette DocMorris Niederlassungen in Deutschland betreiben darf. Diesem Ansinnen erstelte der EuGH eine deutliche Absage.

Zwar werde durch dieses Verbot die europarechtliche Niederlassungsfreiheit eingeschränkt, dies ist jedoch dadurch gerechtfertigt, dass gerade im Bereich der Apotheken eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sichergestellt werden muss. Dies sei nur dann gewährleistet, wenn der Inhaber einer Apotheke, diese auch selbst betreibt.

Az.: C-171/07 und C-172/07