Noch Anfang des Jahres bestand die Hoffnung, die Altersgrenze von 68 Jahren im Vertragsarztrecht könnte durch europäische Gerichte oder das Bundessozialgericht gekippt werden. Nachdem diese Gerichte die geltende Regelung bestätigten, wurde klar, dass auf Grund des zunehmenden Ärztemangels eine politische Lösung gefunden werden muss.

Jetzt steht fest, dass die Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte mit Wirkung zum 01.10.2008 in Kraft getreten ist. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Altersgrenzen mehr bestehen.

Darüber hinaus gibt es eine Übergangsvorschrift für Ärzte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2008 ihre Praxistätigkeit auf Basis der bisherigen Rechtslage aufgegeben haben. Sofern diese Ärzte bisher keinen Nachfolger gefunden haben, kann gegenüber dem Zulassungsausschuss die Erklärung abgegeben werden, dass die Tätigkeit als Vertragsarzt wieder aufgenommen wird. Für diese Erklärung ist eine Frist bis zum 31. März 2009 vorgesehen.

Für die Ärzte, die nicht rechtzeitig die eigene Praxisabgabe vorbereitet haben oder für die Facharztbereiche und Regionen, in denen sich eine Nachbesetzung schwierig gestaltet ist somit eine neue Option geschaffen worden, die Patientenversorgung aufrecht zu erhalten.