Bereits in den 1990er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass es dem Arzt und dem Zahnarzt erlaubt sein muss, sein Bild in der Öffentlichkeit positiv zeichnen zu dürfen. Hierfür dürfe er sich aller bekannten Werbeträger bedienen.
Fast jede gerichtliche Entscheidung, die sich mit ärztlicher Werbung befasst, nimmt Bezug auf diese Entscheidung. Gleichwohl herrscht in vielen Köpfen noch die Vorstellung des Werbeverbots im Gesundheitsmarkt. Doch jedes neue Urteil führt dazu, dass ein Umdenken einsetzt, einsetzen muss.
Bei MedPR wurde ein Interview von mir veröffentlicht, das sich mit der Frage beschäftigt, ob Ärzte und Zahnärzte ihren Patienten Weihnachtskarten schicken dürfen und welche Geschenke sie an Patienten abgeben dürfen.
Den ganzen Artikel finden Sie hier
Für ergänzende Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße aus Leipzig,
Jan Willkomm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht