Die Festlegung von Regelleistungsvolumen steht massiv in der Kritik. Zahlreiche Anträge auf Neufestsetzung der RLV oder Widersprüche gegen Honorarbescheide laufen und für viele Ärzte sind die Einschnitte im Vergleich zu den vorherigen Vergütungsmodellen dramatisch.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer ist die Entscheidung des SG Marburg vom 06.08.2009 (Az.: S 11 KA 430/09).