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Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar

Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09) hat die Rechte von Patienten im Bereich der Sterbebegleitung weiter gestärkt. Vor allem aber schafft das Urteil weitere Rechtssicherheit für die beteiligten Ärzte.

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Dieser Artikel wurde am 28. Juni 2010 von Jan Willkomm in der Kategorie Arztstrafrecht veröffentlicht.
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