<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Medizinrecht by LEX MEDICORUM &#187; Praxisverkauf</title>
	<atom:link href="http://blog.lex-medicorum.de/tag/praxisverkauf/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://blog.lex-medicorum.de</link>
	<description>aktuelle Themen aus Medizin und Recht präsentiert von LEX MEDICORUM</description>
	<lastBuildDate>Tue, 07 Feb 2012 14:28:14 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>steuerliche Risiken durch Weiterarbeit nach Praxisverkauf</title>
		<link>http://blog.lex-medicorum.de/2009/07/27/praxisverkauf_steuerrisiken_weiterarbeit/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=praxisverkauf_steuerrisiken_weiterarbeit</link>
		<comments>http://blog.lex-medicorum.de/2009/07/27/praxisverkauf_steuerrisiken_weiterarbeit/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2009 15:32:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Willkomm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Praxisgründung und -abgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht für Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Praxisabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Praxisverkauf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://blog.lex-medicorum.de/?p=261</guid>
		<description><![CDATA[Die Ärztezeitung berichtet heute von einem aktuellen Urteil des Hessischen Finanzgerichts, dass die steuerliche Bewertung der Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit nach Praxisverkauf betrifft. Im entschiedenen Fall hatte eine Ärztin ihre Praxis verkauft, nachdem sie aus gesundheitlichen Gründen in den letzten Jahren nur noch in geringem Umfang ihre Praxis betrieben hat und stattdessen Gutachten für Sozialgerichte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/finanzen_steuern/?sid=559522">Ärztezeitung</a> berichtet heute von einem aktuellen Urteil des Hessischen Finanzgerichts, dass die steuerliche Bewertung der Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit nach Praxisverkauf betrifft.</p>
<p>Im entschiedenen Fall hatte eine Ärztin ihre Praxis verkauft, nachdem sie aus gesundheitlichen Gründen in den letzten Jahren nur noch in geringem Umfang ihre Praxis betrieben hat und stattdessen Gutachten für Sozialgerichte und Rententräger erstellte. Diese Gutachtertätigkeit wollte sie laut Kaufvertrag ausdrücklich fortsetzen. Der gutachterliche Umsatzanteil der Praxis lag zuletzt bei ca. 35 Prozent.</p>
<p><span id="more-261"></span>Die Kasseler Richter erklärten, dass die Freibeträge, die das Einkommensteuergesetz für den Praxisverkauf vorsieht, nicht greifen, wenn mindestens 10 Prozent der Umsätze beim bisherigen Praxisinhaber verbleiben.</p>
<p><strong>Praxistipp</strong>:</p>
<p>Soll ein bestimmter Teilbereich der bisherigen Tätigkeit auch nach dem Praxisverkauf fortgesetzt werden, empfiehlt es sich, mindestens drei Jahre vor dem geplanten Verkauf, diesen Teil von der Praxistätigkeit abzulösen. Dies kann durch eine räumliche und organisatorische Trennung erfolgen. Einzelheiten bedürfen einer individuellen Prüfung.</p>
<p>Mit diesem Urteil zeigt sich wieder, dass eine Praxisabgabe langfristig und sorgfältig unter Einbeziehung externer Dienstleister vorbereitet werden sollte. Finanzielle Nachteile oder eine Unverkäuflichkeit der Praxis können so vermieden werden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lex-medicorum.de/2009/07/27/praxisverkauf_steuerrisiken_weiterarbeit/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Praxisübernahme beinhaltet Anstellungsgenehmigung</title>
		<link>http://blog.lex-medicorum.de/2009/06/09/praxisubernahme-beinhaltet-anstellungsgenehmigung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=praxisubernahme-beinhaltet-anstellungsgenehmigung</link>
		<comments>http://blog.lex-medicorum.de/2009/06/09/praxisubernahme-beinhaltet-anstellungsgenehmigung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Jun 2009 14:27:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Willkomm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Praxisgründung und -abgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsarztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anstellungsgenehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Praxisverkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgericht Marburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://gesundheitsrecht.wordpress.com/?p=159</guid>
		<description><![CDATA[Verkauft ein Arzt seine Praxis, geht das &#8220;Unternehmen Arztpraxis&#8221; mit allen Gegenständen, Mitarbeitern und Vertragsbeziehungen auf den Erwerber über. Wie so oft liegt aber auch hier die Tücke im Detail. Seit Einführung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes ist es Ärzten gestattet, andere Ärzte anzustellen. Hierfür muss der Arzt beim Zulassungsausschuss eine Anstellungsgenehmigung beantragen und in seinem Gebiet einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verkauft ein Arzt seine Praxis, geht das &#8220;Unternehmen Arztpraxis&#8221; mit allen Gegenständen, Mitarbeitern und Vertragsbeziehungen auf den Erwerber über. Wie so oft liegt aber auch hier die Tücke im Detail.</p>
<p>Seit Einführung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes ist es Ärzten gestattet, andere Ärzte anzustellen. Hierfür muss der Arzt beim Zulassungsausschuss eine Anstellungsgenehmigung beantragen und in seinem Gebiet einen freien Vertragsarztsitz übernehmen.</p>
<p>Das Sozialgericht Marburg hat mit Urteil vom 14.01.2009 (Az.: S 12 KA 507/08) klargestellt, dass auch die Anstellungsgenehmigung auf den Erwerber der Praxis übergeht, da diese Genehmigung dem Vertragsarztsitz des veräußernden Arztes anhaftet.</p>
<p><strong>Fazit: </strong></p>
<p>Mit dieser Entscheidung wir klargestellt,  dass auch die Befugnis zur Anstellung weiterer Vertragsärzte übertragbarer Teil einer Praxis ist. Für den Veräußerer bleibt allerdings die Herausforderung, dem gewünschten Erwerber seiner Praxis beim Zulassungsausschuss in gesperrten Bereichen zum Zuschlag zu verhelfen. Aber auch hierfür sind zahlreiche individuelle Lösungen realisierbar.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lex-medicorum.de/2009/06/09/praxisubernahme-beinhaltet-anstellungsgenehmigung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Personalfragen beim Praxisverkauf</title>
		<link>http://blog.lex-medicorum.de/2009/03/24/personalfragen-beim-praxisverkauf/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=personalfragen-beim-praxisverkauf</link>
		<comments>http://blog.lex-medicorum.de/2009/03/24/personalfragen-beim-praxisverkauf/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2009 07:41:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Willkomm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht für Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Praxisgründung und -abgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsübergang]]></category>
		<category><![CDATA[Praxismitarbeiter]]></category>
		<category><![CDATA[Praxisrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Praxisverkauf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://gesundheitsrecht.wordpress.com/?p=135</guid>
		<description><![CDATA[Beim Verkauf von Arzt- und Zahnarztpraxen findet, arbeitsrechtlich betrachtet, ein Betriebsübergang statt. Das hat zur Folge, dass sämtliche Arbeitsverhältnisse des ehemaligen Praxisinhabers auf den Käufer der Praxis übergehen. Dies ist in § 613a BGB umfassend geregelt. Die Einzelheiten und Fallstricke liegen wie so oft im Detail. Das Bundesarbeitsgericht hatte aktuell über einen Fall zu entscheiden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beim Verkauf von Arzt- und Zahnarztpraxen findet, arbeitsrechtlich betrachtet, ein <strong>Betriebsübergang</strong> statt. Das hat zur Folge, dass sämtliche Arbeitsverhältnisse des ehemaligen Praxisinhabers auf den Käufer der Praxis übergehen. Dies ist in § 613a BGB umfassend geregelt.</p>
<p>Die Einzelheiten und Fallstricke liegen wie so oft im Detail.</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht hatte aktuell über einen Fall zu entscheiden, in dem der bisherige Arbeitgeber die Arbeitnehmer aufgefordert hatte, auf rückständige Urlaubs- und Gehaltsansprüche zu verzichten, damit der Betrieb auf einen Nachfolger überführt werden kann.</p>
<p>Mit Urteil vom 19.03.2009 (<strong>Aktenzeichen: 8 AZR 722/07</strong>) hat das <strong>Bundesarbeitsgericht</strong> erklärt, dass ein solches Verlangen des Arbeitgebers unzulässig ist.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Ein Praxisverkauf sollte gut vorbereitet sein. Es sind alle Maßnahmen zu unternehmen, die die Verkäuflichkeit der Praxis fördern. Dazu gehört auch die Klärung der Personalfragen. So sollten Sie prüfen, ob schriftliche Arbeitsverträge existieren und ob die inhaltlichen Regelungen den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht werden.</p>
<p>Lassen Sie sich bei der Vorbereitung beraten, um Ihre Praxis und damit Ihr Lebenswerk sorgsam in neue Hände zu geben.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://blog.lex-medicorum.de/2009/03/24/personalfragen-beim-praxisverkauf/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

