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steuerliche Risiken durch Weiterarbeit nach Praxisverkauf

steuerliche Risiken durch Weiterarbeit nach Praxisverkauf

Die Ärztezeitung berichtet heute von einem aktuellen Urteil des Hessischen Finanzgerichts, dass die steuerliche Bewertung der Fortsetzung der ärztlichen Tätigkeit nach Praxisverkauf betrifft.

Im entschiedenen Fall hatte eine Ärztin ihre Praxis verkauft, nachdem sie aus gesundheitlichen Gründen in den letzten Jahren nur noch in geringem Umfang ihre Praxis betrieben hat und stattdessen Gutachten für Sozialgerichte und Rententräger erstellte. Diese Gutachtertätigkeit wollte sie laut Kaufvertrag ausdrücklich fortsetzen. Der gutachterliche Umsatzanteil der Praxis lag zuletzt bei ca. 35 Prozent.

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Dieser Artikel wurde am 27. Juli 2009 von Jan Willkomm in der Kategorie Praxisgründung und -abgabe | Steuerrecht für Ärzte veröffentlicht.
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