Artikel-Schlagworte: „Krankenkasse“

Reichweite der Abrechnungsbefungnis eines Belegarztes

Das Bundessozialgericht hat am 23.06.2010 entschieden (Az.: B 6 KA 8/09 R), welche Behandlungen ein belegärztlich tätiger Gynäkologe an Neugeborenen erbringen und abrechnen kann.

Das Gericht erklärte, dass die werdende Mutter, nicht aber das Neugeborene Patient des Belegarztes ist. Der Gynäkologe darf deshalb nur die U1-Untersuchung und Notfallbehandlungen am Kind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Alles Weitere sei Aufgabe der Kinderärzte.

BSG: kein Zuschuss für Zahnersatzbehandlung im Ausland ohne vorherige Genehmigung

Hin und wieder wird in den Medien berichtet, zu welchen Preisen medizinische Behandlungen im Ausland angeboten werden und wie Patienten diese Form des “Tourismus” absolvieren.

Jetzt hat das Bundessozialgericht über die Frage zu entscheiden gehabt, ob eine Patientin einen Zuschuss ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung für einen im Ausland beschafften Zahnersatz erhalten kann. Diesen Beitrag weiterlesen »

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