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Praxisausfallversicherung ist “Privatsache”

Praxisausfallversicherung ist “Privatsache”

Zahlreiche Praxen besitzen eine so genannte “Praxisausfallversicherung”. Diese bezahlt im Falle der Erkrankung oder in anderen Gründen für die vorübergehende Schließung der Praxis. Solche Versicherungen übernehmen dann die laufenden Praxiskosten, wie Miete, Leasingraten und Personalkosten.

Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VIII R 6/07) hatte am 20.05.2009 folgenden Fall zu entscheiden:

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Dieser Artikel wurde am 21. August 2009 von Jan Willkomm in der Kategorie Praxisgründung und -abgabe | Steuerrecht für Ärzte veröffentlicht.
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