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Ist “Vorsicht! Operation” berufsrechtlich zulässig?

Ist “Vorsicht! Operation” berufsrechtlich zulässig?

Zu dieser Frage habe ich bei Kuchenbecker Kommunikation (MedPR) ein Interview gegeben und möchte Ihnen diesen Artikel empfehlen.

Darin geht es um das neue Zweitmeinungsportal “Vorsicht! Operation”, welches derzeit viel diskutiert wird. Gerne stehe ich für ergänzende Fragen zur Verfügung.

 

 

 

Dieser Artikel wurde am 23. August 2011 von Jan Willkomm in der Kategorie Berufsrecht der Heilberufe | Haftungsrecht veröffentlicht.
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Bundesverfassungsgericht erlaubt dem Arzt/Zahnarzt mehr Werbung

Bereits in den 1990er Jahren hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass es dem Arzt und dem Zahnarzt erlaubt sein muss, sein Bild in der Öffentlichkeit positiv zeichnen zu dürfen. Hierfür dürfe er sich aller bekannten Werbeträger bedienen.

Fast jede gerichtliche Entscheidung, die sich mit ärztlicher Werbung befasst, nimmt Bezug auf diese Entscheidung. Gleichwohl herrscht in vielen Köpfen noch die Vorstellung des Werbeverbots im Gesundheitsmarkt. Doch jedes neue Urteil führt dazu, dass ein Umdenken einsetzt, einsetzen muss.

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Dieser Artikel wurde am 15. Juli 2011 von Jan Willkomm in der Kategorie Werberecht und Praxismarketing | Zahnarztrecht veröffentlicht.
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Zahnärzte, Botox und die Abmahnwelle

Vor kurzem berichtete ich hier im Blog von der Entscheidung des VG Münster zu der Frage, ob Zahnärzte Botox spritzen oder mit Hyaloronsäure-Fillern arbeiten dürfen.

Die Kanzlei Mayer & Marschall verschickt aktuell deutschlandweit Abmahnungen an Zahnärzte, die diese Behandlungen anbieten. Sie vertritt dabei die medical smoothcare® AG aus der Schweiz, die eine Wettbewerbssituation behauptet. Zur Begründung der Abmahnung wird auf das Urteil des VG Münster (Az: 7 K 338/09) verwiesen.

Auf Nachfrage beim Gericht wurde mir mitgeteilt, dass gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW (13 A 1210/11) eingelegt worden ist. Damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgericht Münster nach wie vor nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob das OVG diese Rechtsauffassung bestätigt.

Sofern Sie eine der genannten Abmahnungen erhalten, empfehle ich Ihnen dringend, fachlich kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine vorschnelle Unterschrift ist nicht nur teuer, sondern schwer wieder zu revidieren.

Dieser Artikel wurde am 16. Juni 2011 von Jan Willkomm in der Kategorie Berufsrecht der Heilberufe | Zahnarztrecht veröffentlicht.
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Dürfen Zahnärzte Botox spritzen?

Ästhetik und die Tendenz, für die eigene Schönheit gezielte Maßnahmen zu ergreifen, machen auch vor der Zahnmedizin nicht halt. Häufig höre ich die Frage, darf ein Zahnarzt Unterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Botox-Injektionen vornehmen?

Schon bisher hieß die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an.

Jetzt liegt eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster (Az: 7 K 338/09) vor, die dies noch restriktiver als andere Gerichte handhabt.

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Dieser Artikel wurde am 20. April 2011 von Jan Willkomm in der Kategorie Berufsrecht der Heilberufe | Zahnarztrecht veröffentlicht.
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Dürfen Ärzte in begründeten Einzelfällen empfehlen?

Aktuell sind Ärzte und andere Dienstleister im Gesundheitsmarkt sehr verunsichert in Bezug auf die Frage, wann sie andere Ärzte, Heil- und Hilfsmittelhersteller, Apotheken etc. empfehlen dürfen. Der Bundesgerichtshof hatte am 13.01.2011 entschieden, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Nähere Einzelheiten wurden in diesem Blog bereits dargestellt.

Jetzt meldet die ARGE Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein unter Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, dass in begründeten Einzelfällen Empfehlungen zulässig sind.

Ich rate hier zur Vorsicht, jetzt all zu schnell zu leichtfertig zu glauben, so schlimm ist das alles gar nicht, wenn das Verwaltungsgericht Gießen in seiner Entscheidung vom 10. Januar 2011 (Az: 21 K 1584/10.GI.B) nicht so restriktiv urteilt wie der BGH.

Beide Entscheidungen liegen in engem zeitlichen Zusammenhang. Der BGH hat 3 Tage nach dem VG Gießen seine beachtenswerte Entscheidung getroffen. Damit kann man argumentieren, dass die Grundsätze der Entscheidung des VG Gießen sich in kürzester Zeit überholt haben.

Praxistipp:

Entwarnung gibt es in der Frage der Empfehlung im Gesundheitswesen keineswegs. Ich empfehle dringend, jegliche Kooperation, die Empfehlungen auch ohne Geldfluss zum Inhalt hat, sehr kritisch vorab von Fachleuten im Medizinrecht prüfen zu lassen.

Dieser Artikel wurde am von Jan Willkomm in der Kategorie Berufsrecht der Heilberufe veröffentlicht.
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