Medizinrecht

LEX MEDICORUM hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur auf die ständige Veränderung der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen zu reagieren, sondern proaktiv neue Wege zu beschreiten, um Ihre Tätigkeit im Gesundheitsmarkt erfolgreich zu gestalten.
Folgende Rechtsbereiche bilden das Kernstück des Beratungsangebotes. In den Fällen, in denen weitere Themen bearbeitet werden müssen, verfügt die Kanzlei über ein enges Netzwerk mit anderen – ebenfalls spezialisierten – Rechtsanwälten, mit denen eine gemeinsame Lösung Ihrer Herausforderungen umgesetzt werden kann.
Beratung für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
- Praxisgründung und –abgabe
- Berufsrecht der Heilberufe
- Werberecht und Praxismarketing
- Arztrecht, Vertragsarztrecht, Zahnarztrecht
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Vertretung in der Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Arzthaftungsrecht
- Gründung, Erweiterung und Auseinandersetzung von Berufsausübungsgemeinschaften und weiteren Kooperationsformen
Beratung für Krankenhäuser und Krankenhausärzte
- Entwicklung von Modellen zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit
- Outsourcing und Neustrukturierung von Krankenhausleistungen
- Gründung und Betrieb von MVZ
- Riskmanagement, Hausinterne Schulung von Mitarbeitern
- Krankenhausrecht
- Chefarztvertragsrecht
Weitere Leistungserbringer
- Apothekenrecht
- Werberecht für Apotheken, Heilpraktiker u.a.
- Prüfung und Entwicklung von Geschäftskonzepten im Gesundheitswesen
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