Archiv für die Kategorie „Praxisrecht“

Praxisübernahme bei Zahnärzten im Trend

Die DZW berichtet hier von einer Studie, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) und das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) zum zahnärztlichen Investitionsverhalten erstellt hat.

Im Ergebnis bevorzugt der junge Zahnarzt die Übernahme einer Praxis im direkten Vergleich zur eigenen Neugründung.

Meine eigenen Erfahrungen bestätigen diesen Trend auch wenn Sie dies nicht ungeprüft in eigene Überlegungen zur Praxisgründung übernehmen sollten. Wie so oft gilt es, alle Aspekte des konkreten Falles zu beleuchten, um herauszufinden, ob eine Praxisübernahme oder Neugründung der bessere Weg ist.

Positiv ist dieses Ergebnis für Praxisabgeber, gibt es doch immer wieder die Sorge, dass Praxen nach Wegfall der Bedarfsplanung unverkäuflich seien.

Studie der Stiftung Gesundheit – Zukunftsmarkt Gesundheit 2009

Interessantes Zahlenmaterial einer deutschlandweiten Befragung niedergelassener
Ärztinnen und Ärzte finden Sie bei der Stiftung Gesundheit.

Unter dem Thema “Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2009″ wurde zusammen mit
der GGMA Gesellschaft für Gesundheitsmarktanalyse mbH eine Studie zu Themen wie Marketing, Nutzung von Bewertungsportalen, Zusammensetzung der Praxiseinnahmen etc. durchgeführt.

Die Ergebnisse finden Sie hier.

Zahnarzt als freier Mitarbeiter?

Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern sind Zahnärzte genau wie andere Freiberufler kreativ. Geht es doch um die Frage, jemanden tatsächlich dauerhaft als Angestellten zu beschäftigen und somit alle Nachteile der Anstellung zu tragen (Sozialbeiträge, Urlaub, Kündigungsschutz etc.). Die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters, der flexibel einsetzbar ist, durch wirtschaftlichen Druck ggf. engagierter arbeitet, scheint eine interessante Alternative zu sein.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 4 W 25/09) hatte sich am 05.05.2009 mit der Zulässigkeit einer solchen Zusammenarbeit zu beschäftigen. Diesen Beitrag weiterlesen »

Service in Praxen immer wichtiger

Heute hat die Ärztezeitung auf eine Studie des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) hingewiesen. Darin wurden 1000 privat Krankenversicherte befragt, was sie bei der Auswahl Ihres Arztes für wichtig halten. Die Zahlen sind deutlich:
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Zahnersatz: Patient trägt Zusatzkosten bei Allergie

Heute meldet die Ärztezeitung, dass Patienten, die an einer Allergie leiden, die deshalb anfallenden Zusatzkosten für Zahnersatz grundsätzlich selbst tragen. “Grundsätzlich” meint dabei wie so oft, dass in Härtefällen die Krankenkassen doch einen Teil der Mehrkosten übernehmen. Ausgenommen dabei sind Mehrkosten für Edelmetalllegierungen.

Fazit:

Es ist sinnvoll, die Patienten auf diesen Umstand hinzuweisen. Um die Bereitschaft der Patienten zur Zuzahlung zu erhöhen bieten sich Ratenzahlungsmodelle in Zusammenarbeit mit zahnärztlichen Abrechnungsstellen an.

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