Archiv für die Kategorie „Honorarthemen“

Preisnachlass vom Labor – Weitergabe an Privatpatienten

Dentallabore und Zahnärzte arbeiten meist sehr intensiv und langfristig miteinander. Von Seiten der Zahnärzte besteht ein großes Interesse, dass sich das Labor für dieses Vertrauen erkenntlich zeigt. Zahlreiche Gestaltungsvarianten wurden in den letzten Jahren mit hohem Einfallsreichtum ausprobiert. Boni, Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen, Rückvergütungen etc. wurden versucht, um den Zahnärzten finanzielle Vorteile zu sichern. Eine weitere Gerichtsentscheidung bringt wieder mehr Klarheit:

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Honorarvereinbarung mittels Formular zulässig

Der Abschluss von Honorarvereinbarungen führt bei Zahnärzten und Patienten immer wieder zum Streit. Genährt wird dies insbesondere durch eine zunehmend zurückhaltende Bewilligungspraxis der privaten Krankenversicherer.
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Zahnersatz: Patient trägt Zusatzkosten bei Allergie

Heute meldet die Ärztezeitung, dass Patienten, die an einer Allergie leiden, die deshalb anfallenden Zusatzkosten für Zahnersatz grundsätzlich selbst tragen. “Grundsätzlich” meint dabei wie so oft, dass in Härtefällen die Krankenkassen doch einen Teil der Mehrkosten übernehmen. Ausgenommen dabei sind Mehrkosten für Edelmetalllegierungen.

Fazit:

Es ist sinnvoll, die Patienten auf diesen Umstand hinzuweisen. Um die Bereitschaft der Patienten zur Zuzahlung zu erhöhen bieten sich Ratenzahlungsmodelle in Zusammenarbeit mit zahnärztlichen Abrechnungsstellen an.

BSG: kein Zuschuss für Zahnersatzbehandlung im Ausland ohne vorherige Genehmigung

Hin und wieder wird in den Medien berichtet, zu welchen Preisen medizinische Behandlungen im Ausland angeboten werden und wie Patienten diese Form des “Tourismus” absolvieren.

Jetzt hat das Bundessozialgericht über die Frage zu entscheiden gehabt, ob eine Patientin einen Zuschuss ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung für einen im Ausland beschafften Zahnersatz erhalten kann. Diesen Beitrag weiterlesen »

BSG: Notfallbehandlung bei Personen ohne Krankenversicherung

Das Deutsche Ärzteblatt hat eine Entscheidung des Bundessozialgerichts veröffentlicht, auf die ich an dieser Stelle hinweisen möchte. Es ging in diesem Fall um die Vergütung von Behandlungsmaßnahmen bei Personen, die über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen. Das Gericht erklärte, dass in Eilfällen das Sozialamt die Behandlungskosten zu übernehmen habe.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier

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