Archiv für die Kategorie „Haftungsrecht“

Aufklärung am Telefon in einfachen Fällen möglich

Ein Fall mit recht weitreichenden Komplikationen hat den BGH in einer Entscheidung (Aktenzeichen VI ZR 204/09)vom 20.07.2010 dazu veranlasst, Neuland im Bereich der ärztlichen Aufklärung zu betreten. Diesen Beitrag weiterlesen »

Vorsicht bei der Verharmlosung von Behandlungsrisiken

Mehrfach wurde in diesem Blog zur Aufklärung geschrieben, dass diese “im Großen und Ganzen” über die zu erwartenden Risiken der Behandlung zu informieren habe.

Durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17.11.2009 (5 U 967/09) wurde jetzt klar gestellt, das der Arzt haftet, wenn er ein zwar seltenes, dafür aber gravierendes Operationsrisiko verharmlost.

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Kosten der Nachbehandlung müssen bereits entstanden sein!

Behauptet ein Patient einen ärztlichen Behandlungsfehler geht es ihm meist um Schadensersatz und Schmerzensgeld etc. Doch welche Schäden hat der Arzt/ Zahnarzt ihm zu ersetzen?

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Rotation der Krankenhausärzte birgt Risiken

Auch in deutschen Krankenhäusern ist es üblich, dass Assistenzärzte im Krankenhaus in regelmäßigen Abständen über verschiedene Stationen rotieren. Die Weiterbildung der jungen Ärzte erfordert dies zwar, aber in der tatsächlichen Routine entstehen hierdurch Risiken für Patienten.

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mangelnde Aufklärung kann berufswidrig sein

Über die Aufklärungspflichten der Ärzte wird viel berichtet. Nicht ohne Grund! Jetzt hat das Verwaltungsgericht Mainz als Berufungsgericht für Heilberufe (Az.: BG-H 1/09.MZ) entschieden, dass bei Verletzung der Aufklärungspflicht auch berufsrechtliche Maßnahmen drohen.

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