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kurzer Einblick in die Gesundheitspolitik

kurzer Einblick in die Gesundheitspolitik

Gestern war ich auf einer Veranstaltung der FDP-Landtagsfraktion in Leipzig. Geladen war der Staatssekretär im Gesundheitsministerium Daniel Bahr sowie die Präsidenten der Sächsischen Ärzte- und Zahnärztekammern und zahlreiche Vertreter der Ärzteschaft.

Gesprochen wurde über den aktuellen Stand der Gesundheitspolitik, die Sorgen und Nöte der Leistungserbringer vor allem in Sachsen und über Ideen für zukünftige Veränderungen.

Leider gab es wenig Konkretes über die geplanten Veränderungen. Ich werte dies jedoch positiv, da der Weg des Ministeriums aus meiner Sicht richtig ist, zunächst in Ruhe und mit Bedacht Änderungsvorschläge zu entwickeln, als mit Fragmenten und Schnellschüssen den von Reformen der vergangen Jahre gestressten Gesundheitsmarkt weiter zu verunsichern.

Eine von mir gestellte Frage wurde dann doch halbwegs konkret beantwortet. Es geistert in den Köpfen ja immer mal wieder die Frage herum, ob und wann im ärztlichen Bereich mit einer Freigabe der Bedarfsplanung (analog zur Zahnärzteschaft) zu rechnen ist. Herr Bahr meinte hierzu, dass auf Grund der vielschichtigen Problematik wohl in dieser Legislaturperiode nicht mit einer Veränderung zu rechnen sei. Die Einen wird diese Aussage beruhigen und Andere werden enttäuscht sein, zumindest verspricht dies ein kleines bisschen mehr Planungssicherheit.

Dieser Artikel wurde am 28. Mai 2010 von Jan Willkomm in der Kategorie Gesundheitspolitik veröffentlicht.
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nun also doch ein Gesetz zu Patientenverfügungen

Über 6 Jahre hat man im Bundestag gestritten und zuletzt gab es Stimmen, dass es nach diesem Entwicklungsprozess auch denkbar wäre, eben gerade keine gesetzlichen Vorgaben für Patientenverfügungen aufzustellen.

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Dieser Artikel wurde am 19. Juni 2009 von Jan Willkomm in der Kategorie Gesundheitspolitik veröffentlicht.
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nun ist es amtlich: Die Altersgrenze für Vertragsärzte ist abgeschafft.

Noch Anfang des Jahres bestand die Hoffnung, die Altersgrenze von 68 Jahren im Vertragsarztrecht könnte durch europäische Gerichte oder das Bundessozialgericht gekippt werden. Nachdem diese Gerichte die geltende Regelung bestätigten, wurde klar, dass auf Grund des zunehmenden Ärztemangels eine politische Lösung gefunden werden muss.

Jetzt steht fest, dass die Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte mit Wirkung zum 01.10.2008 in Kraft getreten ist. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine Altersgrenzen mehr bestehen.

Darüber hinaus gibt es eine Übergangsvorschrift für Ärzte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 2008 ihre Praxistätigkeit auf Basis der bisherigen Rechtslage aufgegeben haben. Sofern diese Ärzte bisher keinen Nachfolger gefunden haben, kann gegenüber dem Zulassungsausschuss die Erklärung abgegeben werden, dass die Tätigkeit als Vertragsarzt wieder aufgenommen wird. Für diese Erklärung ist eine Frist bis zum 31. März 2009 vorgesehen.

Für die Ärzte, die nicht rechtzeitig die eigene Praxisabgabe vorbereitet haben oder für die Facharztbereiche und Regionen, in denen sich eine Nachbesetzung schwierig gestaltet ist somit eine neue Option geschaffen worden, die Patientenversorgung aufrecht zu erhalten.

Dieser Artikel wurde am 20. Oktober 2008 von Jan Willkomm in der Kategorie Gesundheitspolitik | Vertragsarztrecht veröffentlicht.
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