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	<title>Medizinrecht by LEX MEDICORUM &#187; Berufsrecht der Heilberufe</title>
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	<description>aktuelle Themen aus Medizin und Recht präsentiert von LEX MEDICORUM</description>
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		<title>Groupon, Gutscheine etc. Tipps für Ärzte und Zahnärzte</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 16:33:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Willkomm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsrecht der Heilberufe]]></category>
		<category><![CDATA[Werberecht und Praxismarketing]]></category>
		<category><![CDATA[Zahnarztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Groupon]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbszentrale]]></category>
		<category><![CDATA[Zahnarzt]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wettbewerbszentrale schreibt heute in einer Pressemitteilung, dass in der Vergangenheit knapp 100 Fälle bei Ärzten und Zahnärzten aufgetreten sind, in denen Abmahnungen im Zusammenhang mit der Gutscheinplattform www.groupon.de ausgesprochen worden sind. Es lagen hierbei Wettbewerbsverstöße vor, da etwa eine unerlaubte Befristung von Gutscheinen vorgenommen wurde. Hauptkritikpunkt war das Angebot von Pauschalpreisen mit Rabatten von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wettbewerbszentrale schreibt heute in einer <a href="http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_pressemitteilung/?id=217" target="_blank">Pressemitteilung</a>, dass in der Vergangenheit knapp 100 Fälle bei Ärzten und Zahnärzten aufgetreten sind, in denen Abmahnungen im Zusammenhang mit der Gutscheinplattform <a href="http://www.groupon.de" target="_blank">www.groupon.de</a> ausgesprochen worden sind.</p>
<p>Es lagen hierbei Wettbewerbsverstöße vor, da etwa eine unerlaubte Befristung von Gutscheinen vorgenommen wurde. Hauptkritikpunkt war das Angebot von Pauschalpreisen mit Rabatten von zum Teil 70%. Meist handelte es sich um  Botox-Unterspritzungen, Brustvergößerungen, Lasikoperationen oder Zahnreinigungen.</p>
<p>Begründet wurden diese Abmahnungen damit, dass es dem Arzt/Zahnarzt verboten sei, Pauschalpreise und extreme Billigangebote zu unterbreiten. Das ärztliche Honorar sei &#8220;angemessen&#8221; zu gestalten und es sei anhand der jeweiligen Gebührenordnung einen Gebührenrahmen zu bestimmen, innerhalb dessen der Arzt nach Ende der Behandlung und nach sachlich medizinischen Kriterien wie Zeitaufwand, Schwierigkeit der Behandlung einen Preis vereinbart.</p>
<p><strong>Kritik:</strong></p>
<p>Aus der Pressemeldung kann nicht entnommen werden, ob sich die betroffenen Ärzte und Zahnärzte gegen die Abmahnung gewehrt haben. Es ist auch nicht klar, ob hierzu gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt worden sind.</p>
<p>Es muss dringend bezweifelt werden, ob dieses Vorgehen der Wettbewerbszentrale heute noch zeitgemäß ist und sich an der neueren Rechtsprechung orientiert.</p>
<p><span id="more-669"></span></p>
<p>Ärztliche Werbung unterliegt ganz sicher rechtlichen Beschränkungen. Diese sind jedoch immer weiter zurückgedrängt worden. Auch ich würde empfehlen, wenigstens die Mindestgebühren der GOÄ/GOZ einzuhalten. Nicht nur, weil das Gesetz dies erfordert, sondern weil eine zu aggressive Preiswerbung dem ethischen Ansatz des ärztlichen Berufsbildes widerspricht. Zudem wird bei Patienten eine falsche Erwartungshaltung geweckt. Eine Schönheits-OP, die so billig ist, muss einen Haken haben. Wollen Sie tatsächlich diese Wirkung erzielen?</p>
<p>Darüber hinaus dürften die Feststellungen der Wettbewerbszentrale unzutreffend sein. Pauschalpreise sind zwar umstritten und im Einzelfall ganz genau zu prüfen. Kategorisch ausgeschlossen sind diese aber keinesfalls. Mir sind Fälle bekannt, in denen sehr wohl Pauschalen von Kammern und Gerichten akzeptiert worden sind.</p>
<p>Weiterhin sind die Urteile mit einzubeziehen, die ich <a title="Zahnarzt darf an Preisvergleichsportalen im Internet teilnehmen." href="http://blog.lex-medicorum.de/2010/12/22/zahnarzt-preisvergleich/" target="_blank">hier</a> und <a title="Bundesverfassungsgericht erlaubt dem Arzt/Zahnarzt mehr Werbung" href="http://blog.lex-medicorum.de/2011/07/15/arzt-werbung/" target="_blank">hier</a> bereits kommentiert habe.</p>
<p>In dem Moment, in dem ein Zahnarzt an einem Preisbewertungsportal teilnimmt und einen Preisvorschlag abgibt, an den er später gebunden ist,  wird ja auch eine Art Pauschalpreis verhandelt. Die erwähnte Entscheidung des <a title="Bundesverfassungsgericht erlaubt dem Arzt/Zahnarzt mehr Werbung" href="http://blog.lex-medicorum.de/2011/07/15/arzt-werbung/" target="_blank">Bundesverfassungsgerichts</a> kommt zu dem Ergebnis, dass Ärzte Imagewerbung in Formen betreiben dürfen, die bisher nur gewerblichen Unternehmern offen standen. Was unterscheidet das vom BVerfG tolerierte Gewinnspiel über eine Professionelle Zahnreinigung von einem Pauschalangebot bei Groupon?</p>
<p>Abschließend folgende Empfehlung: Lassen Sie Ihr Angebot rechtlich prüfen, bevor Sie es bei Groupon einstellen. Selbst wenn Sie diesem Rat nicht folgen, akzeptieren Sie keineswegs vorschnell eine Abmahnung, die Sie durch Ihr Angebot auf solchen Portalen erhalten.</p>
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]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Ist &#8220;Vorsicht! Operation&#8221; berufsrechtlich zulässig?</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 08:51:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Willkomm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsrecht der Heilberufe]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsicht Operation]]></category>
		<category><![CDATA[Zweitmeinung]]></category>

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		<description><![CDATA[Zu dieser Frage habe ich bei Kuchenbecker Kommunikation (MedPR) ein Interview gegeben und möchte Ihnen diesen Artikel empfehlen. Darin geht es um das neue Zweitmeinungsportal &#8220;Vorsicht! Operation&#8221;, welches derzeit viel diskutiert wird. Gerne stehe ich für ergänzende Fragen zur Verfügung. &#160; &#160; &#160;]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu dieser Frage habe ich bei <a href="http://www.kuchenbecker-kommunikation.de/" target="_blank">Kuchenbecker Kommunikation (MedPR</a>) ein Interview gegeben und möchte Ihnen <a href="http://medpr.wordpress.com/2011/08/23/verstost-zweitmeinungsportal-vorsicht-operation-gegen-arztliches-berufsrecht/" target="_blank">diesen Artikel</a> empfehlen.</p>
<p>Darin geht es um das neue Zweitmeinungsportal &#8220;Vorsicht! Operation&#8221;, welches derzeit viel diskutiert wird. Gerne stehe ich für ergänzende Fragen zur Verfügung.</p>
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		<title>Zahnärzte, Botox und die Abmahnwelle</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Jun 2011 12:34:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Willkomm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsrecht der Heilberufe]]></category>
		<category><![CDATA[Zahnarztrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Botox]]></category>
		<category><![CDATA[Zahnarzt]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor kurzem berichtete ich hier im Blog von der Entscheidung des VG Münster zu der Frage, ob Zahnärzte Botox spritzen oder mit Hyaloronsäure-Fillern arbeiten dürfen. Die Kanzlei Mayer &#38; Marschall verschickt aktuell deutschlandweit Abmahnungen an Zahnärzte, die diese Behandlungen anbieten. Sie vertritt dabei die medical smoothcare® AG aus der Schweiz, die eine Wettbewerbssituation behauptet. Zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor kurzem berichtete ich <a title="Dürfen Zahnärzte Botox spritzen?" href="http://blog.lex-medicorum.de/2011/04/20/zahnarzt-botox-spritzen/" target="_blank">hier im Blog</a> von der Entscheidung des VG Münster zu der Frage, ob Zahnärzte Botox spritzen oder mit Hyaloronsäure-Fillern arbeiten dürfen.</p>
<p>Die Kanzlei Mayer &amp; Marschall verschickt aktuell deutschlandweit Abmahnungen an Zahnärzte, die diese Behandlungen anbieten. Sie vertritt dabei die medical smoothcare® AG aus der Schweiz, die eine Wettbewerbssituation behauptet. Zur Begründung der Abmahnung wird auf das Urteil des VG Münster (Az: 7 K 338/09) verwiesen.</p>
<p>Auf Nachfrage beim Gericht wurde mir mitgeteilt, dass gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW (13 A 1210/11) eingelegt worden ist. Damit ist die Entscheidung des Verwaltungsgericht Münster nach wie vor nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob das OVG diese Rechtsauffassung bestätigt.</p>
<p>Sofern Sie eine der genannten Abmahnungen erhalten, empfehle ich Ihnen dringend, fachlich kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine vorschnelle Unterschrift ist nicht nur teuer, sondern schwer wieder zu revidieren.</p>
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		<title>Dürfen Zahnärzte Botox spritzen?</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 15:02:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Willkomm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsrecht der Heilberufe]]></category>
		<category><![CDATA[Zahnarztrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Zahnarzt]]></category>

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		<description><![CDATA[Ästhetik und die Tendenz, für die eigene Schönheit gezielte Maßnahmen zu ergreifen, machen auch vor der Zahnmedizin nicht halt. Häufig höre ich die Frage, darf ein Zahnarzt Unterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Botox-Injektionen vornehmen? Schon bisher hieß die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an. Jetzt liegt eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster (Az: 7 K [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ästhetik und die Tendenz, für die eigene Schönheit gezielte Maßnahmen zu ergreifen, machen auch vor der Zahnmedizin nicht halt. Häufig höre ich die Frage, darf ein Zahnarzt Unterspritzungen mit Hyaluronsäure oder Botox-Injektionen vornehmen?</p>
<p>Schon bisher hieß die Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an.</p>
<p>Jetzt liegt eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster (Az: 7 K 338/09) vor, die dies noch restriktiver als andere Gerichte handhabt.</p>
<p><span id="more-500"></span></p>
<p><strong>Hintergrund: </strong></p>
<p>Ob diese Behandlungen von einem Zahnarzt vorgenommen werden dürfen, hängt davon ab, ob es sich dabei um die Ausübung der Heilkunde handelt. Wird dies bejaht, ist zu klären, ob diese Heilbehandlung in den Bereich der Zahnheilkunde fällt und somit von einem Zahnarzt zulässigerweise erbracht werden darf.</p>
<p>Der Begriff der Heilkunde ist im Heilpraktikergesetz (§ 1 Abs. 2) definiert als berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Handelt es sich bei der Faltenunterspritzung um eine Heilbehandlung, ist diese nur durch Ärzte oder Heilpraktiker durchführbar.</p>
<p>Da für die Unterspritzung von Falten anatomische Kenntnisse erforderlich sind und der sichere Umgang mit Spritzen eine weitere Bedingung darstellt, ist diese Behandlung einer Heilbehandlung gleich zu setzen. Diese Subsumtion unter die Heilbehandlung führt dazu, dass nach dem Heilpraktikergesetz Faltenunterspritzungen nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden dürfen.</p>
<p>Diese Rechtsauffassung wurde bereits 2006 durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt. Das Gericht erklärte, dass es sich bei der Faltenbehandlung mittels Faltenunterspritzung durch Hyaluron­säure oder auch Botox um Ausübung der Heilkunde nach § 1 des Heil­praktikergesetzes handelt (OVG Münster, Beschluss vom 28.04.2006, Aktenzeichen: 13 A 2495/03). Mit dieser Entscheidung untersagte das Gericht einer Kosmetikerin, Falten im Gesichtsbereich zu unterspritzen.</p>
<p>Auch der Zahnarzt führt heilkundliche Behandlungen aus. Allerdings besteht hier eine Einschränkung auf den Bereich der Zahnheilkunde.</p>
<p>Die Definition der Tätigkeit der Zahnheilkunde ergibt sich aus § 1 Abs. 3 Zahnheilkundegesetz (ZHG). Danach besteht die Ausübung der Zahnheilkunde in der Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.</p>
<p>Bereits im Jahre 1998 hat das OLG Zweibrücken ausgeführt, dass sich die medizinischen Maßnahmen eines Zahnarztes auf diese Körperregionen und die dort auftretenden Krankheiten beziehen müsse/dürfe. Hierbei sei ein (begleitender) Übergriff auf die Gesichtsoberfläche nicht zu beanstanden (OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.08.1998, MedR 1999, 219).</p>
<p>Seit dem wurde gestritten, wie weit dieser &#8220;begleitende Übergriff auf die Gesichtsoberfläche&#8221; reicht.</p>
<p><strong>Die Entscheidung des VG Münster vom 19.04.2011</strong></p>
<p>In einer <a title="Urteil: Zahnärzte dürfen kein Botox spritzen" href="http://www.justiz-nrw.de/Mitteilungen/dpa_19_04_1/index.php" target="_blank">Pressemitteilung</a> wird der entscheidende Richter mit den Worten zitiert: &#8220;Man kann sich trefflich darüber streiten, ob Lippen aufgespritzt werden können. Aber alles, was noch weiter vom Mund entfernt ist, falle eindeutig in die Zuständigkeit von Heilpraktikern oder Allgemeinärzten. Nur sie seien zu Schönheits-OPs mit Anti-Falten-Spritzen berechtigt, da gebe es einen klaren Wortlaut des Gesetzes.&#8221;</p>
<p>Mit diesem Ergebnis wäre es Zahnärzten insgesamt verboten, Botox zu injizieren.</p>
<p>Letzte Hoffnung: Die betroffene Zahnärztin kann noch Berufung zum Oberverwaltungsgericht einlegen.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Zahnärzte, die Botox-Behandlungen anbieten, sollten ab jetzt sehr vorsichtig sein und die Behandlung unterlassen, solange keine abschließende Klärung durch eine rechtskräftige Entscheidung in dieser Sache vorliegt. Eine Idee wäre aber, eine Heilpraktikererlaubnis zu erlangen. Damit stellen sich eine Reihe der Probleme nicht.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Dürfen Ärzte in begründeten Einzelfällen empfehlen?</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 12:47:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Willkomm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Berufsrecht der Heilberufe]]></category>
		<category><![CDATA[Arzt]]></category>
		<category><![CDATA[Empfehlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell sind Ärzte und andere Dienstleister im Gesundheitsmarkt sehr verunsichert in Bezug auf die Frage, wann sie andere Ärzte, Heil- und Hilfsmittelhersteller, Apotheken etc. empfehlen dürfen. Der Bundesgerichtshof hatte am 13.01.2011 entschieden, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Nähere Einzelheiten wurden in diesem Blog bereits dargestellt. Jetzt meldet die ARGE Medizinrecht im Deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell sind Ärzte und andere Dienstleister im Gesundheitsmarkt sehr verunsichert in Bezug auf die Frage, wann sie andere Ärzte, Heil- und Hilfsmittelhersteller, Apotheken etc. empfehlen dürfen. Der Bundesgerichtshof hatte am 13.01.2011 entschieden, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Nähere Einzelheiten wurden <a title="Grenzen ärztlicher Empfehlung" href="http://blog.lex-medicorum.de/2011/03/31/grenzen-aerztlicher-empfehlung/#more-487" target="_blank">in diesem Blog</a> bereits dargestellt.</p>
<p>Jetzt meldet die<a title="Schönheitschirurgen dürfen Kosmetikinstitut empfehlen" href="http://www.arge-medizinrecht.de/leistungen/presseservice/2011-008?PHPSESSID=32df7c6f66f60424fbbd9bf1c5300ea5" target="_blank"> ARGE Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein</a> unter Verweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, dass in begründeten Einzelfällen Empfehlungen zulässig sind.</p>
<p>Ich rate hier zur Vorsicht, jetzt all zu schnell zu leichtfertig zu glauben, so schlimm ist das alles gar nicht, wenn das Verwaltungsgericht Gießen in seiner Entscheidung vom 10. Januar 2011 (Az: 21 K 1584/10.GI.B) nicht so restriktiv urteilt wie der BGH.</p>
<p>Beide Entscheidungen liegen in engem zeitlichen Zusammenhang. Der BGH hat 3 Tage nach dem VG Gießen seine beachtenswerte Entscheidung getroffen. Damit kann man argumentieren, dass die Grundsätze der Entscheidung des VG Gießen sich in kürzester Zeit überholt haben.</p>
<p><strong>Praxistipp:</strong></p>
<p>Entwarnung gibt es in der Frage der Empfehlung im Gesundheitswesen keineswegs. Ich empfehle dringend, jegliche Kooperation, die Empfehlungen auch ohne Geldfluss zum Inhalt hat, sehr kritisch vorab von Fachleuten im Medizinrecht prüfen zu lassen.</p>
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