Bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung war zu lesen, dass man die Kooperationsmöglichkeiten und Tätigkeitsformen in der vertragsärztlichen Versorgung weiter flexibilisieren will. Hierzu gehörte auch, dass geplant war, dass MVZ nicht mehr fachübergreifend, also aus unterschiedlichen Facharztgruppen gebildet werden müssen.

Nun liegt der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) des Bundesgesundheitsministeriums vom 21.10.2014 vor. Neben einer Reihe von vielen anderen interessanten Änderungen, auf die ich in späteren Artikeln eingehen möchte, ist von entscheidender Bedeutung, dass mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zulässig sein sollen. Damit sind nicht nur Hausarzt-MVZ, sondern wohl auch Zahnarzt-MVZ zulässig, die flexiblere Möglichkeiten der Anstellung von Ärzten und Zahnärzten zulassen. Damit ist dann hoffentlich die bisherige Diskussion zum Zahnarzt-MVZ obsolet.

Noch muss der Entwurf vom Bundestag diskutiert und beschlossen werden, aber wenn das so kommt, werden eine Reihe von Problemen, vor denen Leistungserbringer heute stehen, der Vergangenheit angehören.

Über den weiteren Verlauf halte ich Sie informiert.

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