Der aktuelle Newsletter für Juli 2013 wird aktuelles zum Vertragsarztrecht beleuchten. Es wird vor allem um die Neuregelungen in der Bedarfsplanung gehen.

Das Vertragsarztrecht ändert sich in regelmäßigen Abständen deutlich. Eine Abschaffung der bekannte Bedarfsplanung wie etwa bei den Zahnärzten scheint es bei den Humanmedizinern auf absehbare Zeit nicht zu geben. Inwieweit die aktuellen Neuregelungen praktikabel sind, wird sich alsbald herausstellen. Der Newsletter soll Ihnen zunächst einen Überblick geben, was der momentane Stand der Dinge ist.

Folgende Fragen werden im Newsletter beantwortet:

  • Welche Neuerungen enthält die Bedarfsplanungsrichtlinie ?
  • Welche Versorgungsebenen und Planungsbereiche gibt es jetzt?
  • Gibt es neue Regelungen zu Sonderbedarfszulassungen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, Ärzte anzustellen und diese Zulassungen später umzuwandeln, um eine Berufsausübungsgemeinschaft/Gemeinschaftspraxis zu gründen?
  • Was gilt bei der Nachbesetzung von Anstellungsgenehmigungen?
  • Welche Möglichkeiten und Zeiträume gibt es zur Bestellung von Vertretern in Zeiten der Kindererziehung.

Der Newsletter zum Vertragsarztrecht erscheint in Kürze. Melden Sie sich an! Ebenfalls in Kürze wird es ein Newsletter-Archiv geben, in dem Sie die vergangenen Themen nachlesen können.

 

Jan Willkomm
Fachanwalt für Medizinrecht
Leipzig