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Reichweite der Abrechnungsbefungnis eines Belegarztes

Reichweite der Abrechnungsbefungnis eines Belegarztes

Das Bundessozialgericht hat am 23.06.2010 entschieden (Az.: B 6 KA 8/09 R), welche Behandlungen ein belegärztlich tätiger Gynäkologe an Neugeborenen erbringen und abrechnen kann.

Das Gericht erklärte, dass die werdende Mutter, nicht aber das Neugeborene Patient des Belegarztes ist. Der Gynäkologe darf deshalb nur die U1-Untersuchung und Notfallbehandlungen am Kind zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Alles Weitere sei Aufgabe der Kinderärzte.

Dieser Artikel wurde am 19. Juli 2010 von Jan Willkomm in der Kategorie Vergütungsrecht der Heilberufe | Vertragsarztrecht veröffentlicht.
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