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BSG: Notfallbehandlung bei Personen ohne Krankenversicherung

BSG: Notfallbehandlung bei Personen ohne Krankenversicherung

Das Deutsche Ärzteblatt hat eine Entscheidung des Bundessozialgerichts veröffentlicht, auf die ich an dieser Stelle hinweisen möchte. Es ging in diesem Fall um die Vergütung von Behandlungsmaßnahmen bei Personen, die über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen. Das Gericht erklärte, dass in Eilfällen das Sozialamt die Behandlungskosten zu übernehmen habe.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier

Dieser Artikel wurde am 20. Mai 2009 von Jan Willkomm in der Kategorie Vergütungsrecht der Heilberufe veröffentlicht.
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